Beschädigte Lithiumzellen oder Lithiumbatterien stellen gerade im Luftverkehr ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Daher legen IATA, ICAO, Flughäfen und Luftfahrtunternehmen maximalen Wert darauf, dass sämtliche Lithium-Batterien und -Akkus regelkonform als Gefahrgut verpackt und optimal gegen Beschädigungen geschützt sind.
Das bedeutet für Sie, dass Sie sich mit einer Vielzahl an strengen Vorgaben, komplexen Verpackungsvorschriften (nicht selten brauchen Sie UN-spezifizierte Verpackungen) und diversen Sonderbestimmungen herumschlagen müssen, die oft nur schwer zu überblicken sind.
Das wird deutlich einfacher, wenn Sie sich diesen Übersichts-Artikel von Eva Glimsche aus dem Sonderheft sichere verpackung des Fachmagazins gefährliche ladung runterladen. Denn er gibt Ihnen einen griffigen roten Faden an die Hand, der Sie anschaulich durch das komplexe Regelgeflecht führt.
Wesentlich ist die Unterscheidung, ob Sie „kleine“ oder „große“ Lithiumzellen und -batterien vor sich haben – und ob mit oder ohne Ausrüstung (damit ist das Gerät gemeint, dem die Zellen/Batterien Strom liefern sollen). Die anschaulichen Infografiken definieren Ihnen präzise, was unter „klein“ und „groß“ zu verstehen ist.
Kurz und gut: Holen Sie sich diesen hilfreichen Leitfaden und speichern Sie ihn ab. So dass Sie ihn zukünftig direkt parat haben, wenn Sie Lithiumakkus oder -batterien per Luftfracht versenden.
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